Ebenso wie ein Unternehmen ist die Gemeinde
verpflichtet,
den Verbrauch von Landschaft auszugleichen,
wenn sie etwa ein neues Baugebiet ausweist!
Die Aktion „Bäume sind Leben!“ kann der Gemeinde diesen
Ausgleich wesentlich erleichtern.
Der Landkreis Stade als Naturschutzbehörde erkennt es als
Kompensationsmaßnahme an, wenn Kommunen
im Zuge der Eichen-Pflanzungen entlang der öffentlichen
Wege auch die ursprünglich breiten Feldraine wieder
der Natur überlassen.
Beispiel:
Ihre Gemeinde muss für ein drei Hektar großes
Baugebiet für Einfamilienhäuser 15.000 Quadratmeter
Ersatzfläche ökologisch aufwerten. An einem drei
Kilometer langen Feldweg entspricht das rechnerisch
einem Pflanzstreifen von fünf Metern Breite.
Eine genaue Ermittlung der Wegebreite und damit der
bepflanzbaren Seitenstreifen ist über Katasterauszüge
in den Rathäusern und über digital aufbereitete Luftbilder
der zuständigen Behörden in der Regel möglich.
Da in der Landwirtschaft die gute Erreichbarkeit
der Flächen wichtig ist, könnten Gemeinden auch Wegerandparzellen
gegen abseits gelegene, landwirtschaftlich
genutzte Feldstreifen tauschen.
Einer entsprechenden Regelung hat der Landkreis Stade
zugestimmt.